Wort davor: Erfall

erfallen

erfallen (I)
Erklärung: an-, heim-, rückfallen.
vgl. herfallen.

erfallen (II)
Erklärung: in eine (oder mit einer) Strafe, Gebühr usw. verfallen.

erfallen (II 1)
erfallen (II 2)
erfallen (III)
Erklärung: mit einer Rechtshandlung Mißerfolg haben.
erfallen (IV)

erfallen (IV 1)
Erklärung: (ein Urteil) fällen.
erfallen (IV 2)
Erklärung: ein Urteil erwirken.

Wort danach: Erfällnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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