Wort davor: Erfahrnis
Erfahrung
Erfahrung (I)
Erklärung:
Erforschung, Untersuchung, Beweis.
Erfahrung (I 1)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
sollen der küchenmeister vnd sein schreiber eigentlich vffsehen ... vnd allezeit vleyssig erfarunge haben
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: NMittThürSächs. 6, 3 (1842) 74
- Belegtext:
bevelhen wir euch ernstlich das ir euers ambts euer vleissig achtung und erfarnung habt
Datierung: 1525
Fundstelle: ArchUFrk. 36 (1893) 13
- Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 4
- Datierung: 1642
Fundstelle: Strnadt,Grenzbeschr. 658
Erfahrung (I 2)
Erklärung:
gerichtlich.
vgl.
halb (II 1).
Erfahrung (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
insbesondere Aussage kundiger Leute.
Erfahrung (II)
Erklärung:
Kenntnis.
- Belegtext:
des cammerwesens sovil anleitung und erfahrung erlanngt
Datierung: 1568
Fundstelle: HofkInstr. folio II
Wort danach: Erfahrungseinholung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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