Wort davor: Erfahrnis

Erfahrung

Erfahrung (I)
Erklärung: Erforschung, Untersuchung, Beweis.

Erfahrung (I 1)
Erklärung: allgemein.

Erfahrung (I 2)
Erklärung: gerichtlich.
vgl. halb (II 1).
Erfahrung (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere Aussage kundiger Leute.
Erfahrung (II)
Erklärung: Kenntnis.

Wort danach: Erfahrungseinholung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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