Wort davor: erfächten

Erfahre
Erklärung: Untersuchung, Prüfung.
Sachhinweis: ZSchles. 7 (1866), 176 Anm. 3.

Wort danach: erfahren

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten