Wort davor: Ereinung

eren
vgl. Art (I).

eren (I)
Erklärung: ackern, pflügen, Dienst leisten durch Pflügen.

eren (II)
Erklärung: graben.

Wort danach: Erenmenni

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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