Wort davor: erbschwören
Erbse
sprachliche Erläuterung:
mnd., mnl. erw(e)te, erwite; erfte; mhd. erw(i)is, erb(e)is.
Erbse (I)
Erklärung:
als Abgabe.
- Belegtext:
da von er ierlichen ... zwene scheffil weis eynen erweisz uf martini zcinsed
Datierung: 1413
Fundstelle: MittOsterland 1 (1841/44) 40
- Belegtext:
gült järlich 12 malter der dryer korn, jeglichs gleich, ain malter erbis
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: FreibDiözArch. 25 (1896) 309
Erbse (II)
Erklärung:
zum Musteil gehörig.
Erbse (III)
Wort danach: Erbseele
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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