Wort davor: Erderecht

Erdreich

Erdreich (I)

Erdreich (I 1)

Erdreich (I 2)
Erdreich (II)
Erklärung: Grundstück.
Erdreich (III)
Erklärung: Land (im staatsrechtlichen Sinne).

Wort danach: erdrosseln

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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