Wort davor: erdeichen
erdeihen
erdeihen (I)
Erklärung:
gedeihen.
erdeihen (II)
Erklärung:
geschehen, erfolgen.
- Belegtext:
[der soll] ... das gelt bey dem burgermayster jn unnsern steten M. und H. berayt fynden, doch an welhem ennd ainem derselben die bezalung erdeyhet, sol von dem andern burgermayster
urkunnd bringen, das jm der selb nicht gentwurt hab
Datierung: 1506
Fundstelle: TirolHGO. 156
Wort danach: Erdeinschlag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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