Wort davor: Erbzucht

Erbzüchter
Erklärung: zu erblicher Nutzung eines Gutes Berechtigter.

Wort danach: Erbzüchtner

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten