Erbzinsregister
Erklärung:
Urkunden, die beim Kauf oder Erbgang ausgestellt wurden und in denen die Zahl der Bauern, die Größe ihres Besitzes und die zu leistenden Dienste aufgezeichnet sind.
Wort danach: Erbzinsvertrag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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