Wort davor: Erbzinslehen
Erbzinslehensrecht
- Belegtext:
zu ainem rechten redlichen und besteten erbzinss lehen und in erbzinss lehensrechten ... verlihen haben
Datierung: 1463
Fundstelle: AppenzUB. II 1 S. 152
Wort danach: Erbzinsmann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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