Wort davor: Erbzinsfrau
Erbzinsgeber
- Belegtext:
erbzinßgeber sein ihm angewiesenes stück, erb-, ewig-, undt unwiederrufflich zu erbzinß rechten zu behalten
Datierung: 1741
Fundstelle: Böhmer,PfälzNrh. 19
Wort danach: Erbzinsgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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