Wort davor: Erbziese

Erbzins
Erklärung: auf einem Grundstück ruhende ewige Abgabe, meist Zahlung für das erbliche Nutzungsrecht.
sprachliche Erläuterung: mnd. ervetind; mnl. erftins, erfchijns; nd. Genitiv Singular auch ervestinses.
vgl. Erbzinsgeld.

Wort danach: Erbzinsbrief

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