Wort davor: Erbzehnt

Erbzeichen

Erbzeichen (I)
Erklärung: ererbtes Wappen.

Erbzeichen (II)
Erklärung: Meisterzeichen.

Wort danach: Erbzeugmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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