Wort davor: Erbwurtzins

Erbzahl
sprachliche Erläuterung: mnd., mnl. erftal; nur im Rheintal auf hochdeutsches Gebiet übergreifend.

Erbzahl (I)

Erbzahl (I 1)
Erklärung: Nachlaß.

Erbzahl (I 2)
Erklärung: Erbteil.
Erbzahl (I 3)
Erklärung: die dem Grundherrn am Nachlaß des Hörigen zustehenden Stücke.
Erbzahl (II)
Erklärung: ererbter und vererblicher (Liegenschafts-)Besitz.

Wort danach: erbzahlen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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