Wort davor: erbwürdig

(Erbwurtzins)
Erklärung: "unablöslicher Grund-, Bodenzins" Lasch-Borchling I 592.
sprachliche Erläuterung: mnd. erveworttins.

Wort danach: Erbzahl

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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