Wort davor: Erbwinner
Erbwinnung
sprachliche Erläuterung:
mnd., mnl. erfwinninge.
Erbwinnung (I)
Erklärung:
die Erlangung eines Bauerngutes zu erblicher Nutzung.
Erbwinnung (II)
Erklärung:
die dabei fällig werdende Geldsumme.
- Belegtext:
hat diesem prior zur erbwinnung gegeben 100 thlr. curr.
Datierung: 1607
Fundstelle: CTradWestf. VII 166
- Belegtext:
wat sie dem herrn darvan erffwinninge und off darvon den herrn oick erffwinninge to queme
Fundstelle: Niesert,Loen § 60
Wort danach: Erbwochenjahrsmesse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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