Wort davor: Erbwildschultheiß
Erbwinn
Erklärung:
Erbpacht.
vgl.
Erbgewinn,
Erbgewinnung,
Erbkauf (III).
- Belegtext:
der gutsherr, der ein erbe auf zeit- oder erbwinn ausgethan hat
Fundstelle: Möser,Phant. III 330
Erbwinn (Spiegelstrich 1)
vgl.
Erbkauf (III).
- Belegtext:
empcio sepulture, que vulgo erfköp et erfwin dicitur
Fundstelle: Lasch-Borchling I 592
Wort danach: Erbwinner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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