Wort davor: Erbweiler
Erbwein
Erbwein (I)
Erklärung:
ewige Abgabe in Wein.
- Belegtext:
exactionem sive stiuram betwin, erbewin
Datierung: 1293
Fundstelle: WirtUB. X 174
- Belegtext:
hat ze lehen enpfangen anderhalb ... aymer wingeltes ... heizzet der erbwin
Datierung: 1344
Fundstelle: WürtVjh. 8 (1885) 116
Erbwein (II)
Erklärung:
Weinabgabe bei Grundstückswechsel.
- Belegtext:
ist ein leser vorhanden, so richt es eins mit dem andern aus, wo es ein gebrochen handt ist, so ist ein jglicher erb schuldig, wo aber kein verfallen ist, so ist es nur ein erbwein
Datierung: 1562
Fundstelle: GrW. IV 528
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Wort danach: Erbweinzeche
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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