Wort davor: Erbweiler

Erbwein

Erbwein (I)
Erklärung: ewige Abgabe in Wein.

Erbwein (II)
Erklärung: Weinabgabe bei Grundstückswechsel.

Wort danach: Erbweinzeche

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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