Erbweg (I) Erklärung:altherkömmlicher, durch erbliches Wegrecht geschützter Weg.
Belegtext:
einen alten gemeinen erbweg ... wider vermarcken, verstein und verrein, auch außwerfen und machen Datierung: 1461
Fundstelle:Tucher,NürnbBaumeisterb. 91
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Belegtext:
si ruegen weiter einen erbweg genannt der Hartweg, den sol mon ligen lassn auf den zwaien seitn, das ain man neben ainem ros darauf geen mug Datierung: 1512
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle:ÖW. VIII 81
Faksimile Informationen zur Quellevom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Erbweg (II) Erklärung:erblicher Zugang zu einem abgeschlossenen Grundstück.
vgl.
Erbwegung.