Wort davor: Erbwartnis
Erbwartung
Erklärung:
Erbanwart(schaft).
- Belegtext:
wyr N. gekorner und bestetigiter vormunde und H. seyst swertmagen und erbwartungen der erbern und tugentsamen frawen E.
Datierung: 1495
Fundstelle: NeuzelleUB. 106
- Fundstelle: Lasch-Borchling I 592
Wort danach: Erbwasser
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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