Wort davor: Erbvorwort

(Erbwagen)
Erklärung: bespannter Wagen als Frondienst.
sprachliche Erläuterung: mnl. erfwagen.

Wort danach: Erbwährschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten