Wort davor: Erbvogtholde

Erbvogthuhn
Erklärung: Huhn als Abgabe an den Erbvogt (I).

Wort danach: Erbvogtin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten