Wort davor: Erbviertel

Erbvogt

Erbvogt (I)
Erklärung: erblicher Schirmherr.
vgl. Erbvogtherr.

Erbvogt (II)
Erklärung: Vormund.
Erbvogt (III)
Erklärung: vom Grundherrn eingesetzter Vogt.

Wort danach: Erbvogtei

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