Wort davor: Erbverteilung

Erbvertrag

Erbvertrag (I)
Erklärung: Vertrag über Erbrechte.

Erbvertrag (II)
Erklärung: insbesondere als Familiensatzung.

Wort danach: Erbvertreter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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