Wort davor: Erbvermögen
Erbverpächter
Erklärung:
wer ein Gut erblich verpachtet.
- Belegtext:
sollen diese erbverpfächtere alle jahr richtig bezahlet werden
Datierung: 1590
Fundstelle: NrhAnn. 79 (1905) 165
- Belegtext:
muß das laudemium bey jedem antritte eines neuen erbzinsmannes und erbverpächters entrichtet werden
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 18 § 715
Wort danach: Erbverpachtung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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