Wort davor: erbverleihen
Erbverleihung
Erklärung:
erbliche Verleihung.
- Belegtext:
daß die lehenmann jre lehen ... vnder dem schein der erbverleihung ... verkaufft haben
Datierung: 1530
Fundstelle: LibriFeud.(Weidm.) E II1
- Belegtext:
ein erbverleyhung oder erbbeständnuss
Fundstelle: BadLR. 1622 78
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
obwohln aber die verleyhung ... auf 20, 30 und mehrere jahre bey selbigem bestäntnern oder dessen erben continuirt würde, so ist solche dadurch vor keine ewige oder erbverleyhung zu erachten
Datierung: 1713
Fundstelle: TrierLR. 666
Faksimile
- Belegtext:
wann ligente guetter auff kein benente anzahl jahr sondern zu rechten erb, das ist nit allein dem ersten bestaender, sondern auch ... seinen nachkommenten erben ... verlihen werden so ist vnd haist
solches ein erb-verleihung oder erb-bestandnuß
Fundstelle: FinsterwalderObs. 350
- Belegtext:
erb verleihung und bestäntnuss mag der grundherr ...nicht wider an sich erforderen
Fundstelle: Gobler,StatB. 92
Faksimile, Ausgabe von 1553
- in DRQEdit
Wort danach: Erbverleihungsbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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