Wort davor: Erbverlasserin
Erbverlassung
Erbverlassung (I)
Erklärung:
Testament.
- Belegtext:
soll das nechste blut zu verstorfenen erfgude de nechste sin, es were da dan, dat anderen vertrage oder erbverlatung vorhanden
Datierung: 1574
Fundstelle: Sello,Würden 65
- Belegtext:
der richter sal hebben ... van erfkope vordrage, erff-vorlatinge vortechenisse ... to vorgezelen 15 stuver
Datierung: 1639
Fundstelle: Schlüter,WestfProvR. II 81
Erbverlassung (II)
Erklärung:
Erbanfall.
- Belegtext:
sein auch die erbverlaßungen zwaierlei
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: OÖLTfl. II 3 § 7
Wort danach: erbverleihen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten