Wort davor: Erbverlasserin

Erbverlassung

Erbverlassung (I)
Erklärung: Testament.

Erbverlassung (II)
Erklärung: Erbanfall.

Wort danach: erbverleihen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten