Wort davor: Erbvereinigte

Erbvereinigung

Erbvereinigung (I)
Erklärung: ewig geltendes Bündnis.

Erbvereinigung (II)
Erklärung: Erbfolgevertrag.

Wort danach: Erbverfallsrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten