Wort davor: Erbuntertan
Erbuntertänigkeit
- Belegtext:
mit erbunterthänigkeit verhafft sein ... daß sie bald mit einem freybrief von aller unterthänigkeit sollen loß gezehlet werden
Datierung: 1672
Region/Autor/Textsorte:
Böhmen
Fundstelle: DRWArch.
- Belegtext:
wegen der erb-unterthänigkeit sollen die fräwliche personen gute acht haben ... dasz sie sich mit keinem zur ehe vermählen, der seines abschieds keinen schein hätte
Fundstelle: PreußLR. 1685 II 4, 9 § 2
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Erbürgede
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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