Wort davor: Erbuntermarschallamt

Erbuntertan

Erbuntertan (I)
Erklärung: Untertan.

Erbuntertan (II)
Erklärung: Höriger.

Wort danach: Erbuntertänigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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