Wort davor: Erbuntermarschallamt
Erbuntertan
Erbuntertan (I)
Erklärung:
Untertan.
- Belegtext:
die von Waldsshutt, als seiner f.d. erbunderthanen
Datierung: 1524
Region/Autor/Textsorte:
Ulm
Fundstelle: UrkSchwäbBund. II 281
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- Belegtext:
daß bürgemeister, rath vnd gemeine ... jhre f.g. erbunterthanen seyn
Datierung: 1573
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 278
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- Belegtext:
dass sie ihre kammergüter ... unsern erbunterthanen zu erb und eignen rechten verkaufen und erblich zukommen lassen mügen
Datierung: 1574
Fundstelle: Wutke,SchlesBergb. II 149
- Belegtext:
euer m. getreuste erbuntertaner
Datierung: 1674
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 288
- Belegtext:
ann ein erb- oder hold-vnterthan vnd innwohner mit todt abgehet
Fundstelle: FinsterwalderObs. II 402
Erbuntertan (II)
Erklärung:
Höriger.
- Belegtext:
damit sich ain ieder winhöringerischer erbunderthan darnach wisse zu richten
Datierung: 1594
Fundstelle: GrW. VI 138
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- Belegtext:
sollen nit erbunterthanen der herrschaft Pürglicz sein
Datierung: 1599
Fundstelle: JbKunsthistKaiserh. 12 (1891) 88
- Belegtext:
mag sich alsdann hinwiederum sein erbherr seines rechtens gebrauchen, nicht weniger als wegen eines andern seine erb-unterthans
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. 402
Wort danach: Erbuntertänigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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