Wort davor: erbühren

Erbung

Erbung (I)
Erklärung: Vererbung.

Erbung (II)
Erklärung: Besitzeinweisung; häufig formelhaft Erbung (des Käufers) und Enterbung (des Verkäufers).

Wort danach: Erbungeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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