Wort davor: Erbtitel
Erbtochter
Erklärung:
erbberechtigte Tochter.
- Belegtext:
keine fraw oder jungfraw, die nicht ain erbtochter oder wittib ist
Datierung: 1444
Fundstelle: KärntLHdf. 21
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
solcher eribschaft ... so ich dann als ein unvertzigne eribtochter wartent bin
Datierung: 1455
Fundstelle: Rockinger
- Datierung: 1490
Fundstelle: RappoltsteinUB. V 406
- Belegtext:
des lezten mansstamen töchtern ... zu seinem verlassen guet erben als ain andere erbtochter
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 392
- Belegtext:
eine eintzliche tochter, welche zu den gütern, so zu magdeburgischen rechten verschrieben eine erbtochter were
Datierung: 1540
Fundstelle: PrivStPreuß. 48
- Belegtext:
so ... söhn ir schwester verheirathen und begerten ... khein verzicht von ir, so solle ... solche dochter für ein erbdochter geacht ...
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. IV 8 § 2
- Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Wasserschleben,SuccO. 170
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- Datierung: 1729
Fundstelle: CAustr. IV 540
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1731
Fundstelle: SteirLHfRef. 31
- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 384
- Fundstelle: Stallaert I 397
Wort danach: Erbtorwärter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten