Wort davor: Erbtiefstes
Erbtitel
Erklärung:
erblicher Titel.
- Belegtext:
daß die nahmen herzog, fürst, grav allein amtsnahmen aber keine erbtittel gewesen, sondern nur auf lebenslang ... verliehen
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. I Kap. 3
Wort danach: Erbtochter
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