Wort davor: Erbtag
Erbtausch
Erklärung:
unwiderruflicher Liegenschaftstausch.
vgl.
Erbbeute,
Erbbeutung,
Erbwechsel.
- Belegtext:
gerichts- und scheffenbuch ... darin anfenglich das scheffen weistumb, folgens keuff, ufftragh, erbthäusch, allerhandt contracten ... zu finden
Datierung: 1626
Fundstelle: KlArchRhProv. III 173
- Belegtext:
haben wier ... einen zurecht beständigen und unwiderruflichen erbtausch oder ümbsetzung ... abhandeln lassen
Datierung: 1654
Fundstelle: Eberstein2 II 148
- Belegtext:
daß alle rechte, erbkeufe ... erbteusche ... in diz buch geschrieben werden
Fundstelle: Mitter,ZittauRatsd. 15
Wort danach: erbtauschen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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