Wort davor: Erbszehnt

Erbtag

Erbtag (I)
Erklärung: Tag der Nachlaßauseinandersetzung, insbesondere bei Hörigen, dann auch "ein vom Gutsherrn zur Untersuchung des Prädialzustandes angesetzter Tag" Klöntrup,Osnabr. I 336.

Erbtag (II)
Erklärung: Zahltag einer ewigen Rente.
Erbtag (III)
Erklärung: Versammlung der Deichinteressenten.
vgl. Deicherbentag, Erbendingtag.

Wort danach: Erbtausch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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