Wort davor: Erbszehnt
Erbtag
Erbtag (I)
Erklärung:
Tag der Nachlaßauseinandersetzung, insbesondere bei Hörigen, dann auch "ein vom Gutsherrn zur Untersuchung des Prädialzustandes angesetzter Tag" Klöntrup,Osnabr. I 336.
- Belegtext:
wart eyn erfdach geholden in dem Dockehove
Datierung: 1498
Fundstelle: CTradWestf. IV 292
- Belegtext:
da allhier ein leibäygengehöriger verstürb und dessen erbherr ... seines aeygengehörigen nachlass nach äygentumsgebrauch erbteilen wollte, so solle ... der erbherr vorerst einen gemeinen erbtag
aussetzen und ... allhier in allen kirspelskirchen ... abkündigen ... lassen, damit ein jeder glaubiger ... davon wissenschaft erlange
Datierung: 1592
Fundstelle: Schlüter,WestfProvR. I 138
- Datierung: 1594
Fundstelle: JbOldenb. 11 (1902) 79
- Belegtext:
den blutsfreunden wird an der keuffe ihrer eltern zu treten ... zugelassen, wenn die die kaufsumma ... bahr oder auf erbtage verkaufft worden erlegen und geben
Fundstelle: BöhmStR. 1614 Kap. 29
- Datierung: 1638
Fundstelle: SchlesDorfU. 97
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- Belegtext:
so fro alse man hoert dat yumment van unsen egen lueden vorstoerven is ... so sende wy dar vort unsen vaget ... ande latet dat nagelaten gudt bekummeren by enen broeche, dat se dat gudt by syn ander waeren,
alse se dat vor gode unde den convente wyllen vorantworden to der tyt do dat men den erffdach holden konne
Fundstelle: CTradWestf. I 192
- Belegtext:
wenn ener in den huszgenoten verstorve ... und de domprovest dar den enen ervdag holden wolde
Fundstelle: GrW. III 196
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Fundstelle: ZMarienwerder 53 (1913) 33
Erbtag (II)
Erklärung:
Zahltag einer ewigen Rente.
Erbtag (III)
Erklärung:
Versammlung der Deichinteressenten.
vgl.
Deicherbentag,
Erbendingtag.
Wort danach: Erbtausch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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