Wort davor: Erbsumme
Erbsünde
Erklärung:
vererbliches Vergehen.
- Belegtext:
mit semelicher missetat beget ein man erbsunde, die nach dem vater auff das kint und dornach auf ander nachkomling erbet
Region/Autor/Textsorte:
Iglau
Fundstelle: Jelinek 229
Wort danach: Erbszehnt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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