Wort davor: Erbsüchtige

(Erbsühne)
sprachliche Erläuterung: mnl. erfsoene.

Erbsühne (I)
Erklärung: endgültige Sühne.

Erbsühne (II)
Erklärung: Teil der Summe des Sühnegeldes für einen Erschlagenen (Gegensatz Magsühne).

Wort danach: Erbsukzession

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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