Wort davor: Erbstockgut

Erbstollen, Erbstolle
Erklärung: Stollen, der anderen Schächten Betriebserleichterung schafft.
vgl. Bergstollen, Erbgangstollen, erbhaft (I), erbhaftig (V).

Wort danach: Erbstollfreiung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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