Wort davor: Erbstelle
Erbsterbfall
Erklärung:
Erbfallsabgabe.
- Belegtext:
daß ... einer die pfaechte oder zinße habe; ein ander die erbsterb- unndt andere eigenthumbsfaelle ziehe
Datierung: 1662
Fundstelle: Wigand,Minden II 298
[weitere Angaben: ob zu lesen: erb-, sterb- und andere eigenthumsfälle?]
Wort danach: Erbsteuer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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