Wort davor: Erbsteg

(erbstehend)
Erklärung: in der Wendung erfstaend egen ererbte Liegenschaft (im Gegensatz zu Erwerb unter Lebenden).
sprachliche Erläuterung: mnd.

Wort danach: Erbsteig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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