(erbstehend)
Erklärung:
in der Wendung erfstaend egen ererbte Liegenschaft (im Gegensatz zu Erwerb unter Lebenden).
sprachliche Erläuterung:
mnd.
Wort danach: Erbsteig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten