Wort davor: Erbsterbfall

Erbsteuer

Erbsteuer (I)
Erklärung: Erbschaftssteuer.

Erbsteuer (II)
Erklärung: "Abgabe der Geistlichkeit an den Landesherrn, durch die sie die freie Verfügung über die Hinterlassenschaft erkaufte".

Wort danach: Erbstiegel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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