Belegtext:
hat die erbssteuer ihren anfang genommen, muss also unser stift ... von deme, was es künftig acquirirt, alzeit 10 per cento zahlen Datierung: 1759
Fundstelle:SteirGBl. 5 (1884) 162
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Belegtext:
von ihrer tante ... hat sie ererbet bey 700 f ... wouon man auch die erbsteyer bezahlen müssen Datierung: 1773
Fundstelle:SteirGBl. 5 (1884) 209
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Erbsteuer (II) Erklärung:"Abgabe der Geistlichkeit an den Landesherrn, durch die sie die freie Verfügung über die Hinterlassenschaft erkaufte".