Wort davor: Erbsteilkauf

Erbstein
Erklärung: Entschädigung, Freikux des Grundherrn für den Bergbau unter seinem Boden.
vgl. Erbstamm.

Wort danach: Erbstelle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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