Wort davor: Erbstatt

(Erbstätte)
Erklärung: Grundbesitz, Liegenschaft.
sprachliche Erläuterung: mnd., mnl. erfstede.

Erbstätte (Spiegelstrich 1)
Erklärung: bebauter Grund, der zum Nachlaß gehört.
vgl. Erbhaus (II).

Wort danach: Erbstatthalter

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