Wort davor: Erbständner
Erbstatt
Erklärung:
Erbberechtigung.
- Belegtext:
uränickli, denen vatter und muoter, groszvatter und groszmuoter abgangen wärind ... die söllent ir erbstatt ... ouch haben wie die enickli ..., habend
Datierung: 1564
Fundstelle: Wasserschleben,Erbenf. 281
Wort danach: Erbstätte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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