Wort davor: Erbsitz

erbsitzend
vgl. Erbsasse.

erbsitzend (I)
Erklärung: auf Erblehen, Erbzinsgut sitzend.

erbsitzend (II)
Erklärung: alteingesessen.
erbsitzend (III)
Erklärung: hausansässige Grundbesitzer als ratsfähige Leute (Dortmund).
vgl. Erbsasse.

Wort danach: Erbsitzer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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