Wort davor: Erbsilberzins
Erbsitz
Erklärung:
Stammsitz.
- Belegtext:
wan die burgmans in gebuerender zeit vorschrieben werden und sulchs in ihren erbsitzen schriftlich angekundet wirt
Datierung: 1608
Fundstelle: Nieberding,GeschMünster III 105
Wort danach: erbsitzend
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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