Wort davor: Erbsilberkämmerer
Erbsilberzins
- Belegtext:
das solche zinsen nicht honigzinsen unnd von der zeidelweide hereruren, sondern unterschiedene unnd abgesonderte erbsielberzinsen, mit dene das guett D. vor alters ausgesaczt ist, sein
Datierung: 1587
Fundstelle: SchlesDorfU. 279
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Wort danach: Erbsitz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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