Wort davor: Erbschwester

(Erbschwöre)
Erklärung: Schöffe des Markrichters, Schöffe in Grundstücksangelegenheiten.
sprachliche Erläuterung: mnl. erfsware, -swore.

Wort danach: erbschwören

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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