(Erbschwöre)
Erklärung:
Schöffe des Markrichters, Schöffe in Grundstücksangelegenheiten.
sprachliche Erläuterung:
mnl. erfsware, -swore.
Wort danach: erbschwören
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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