Wort davor: Erbschutzgerechtigkeit

Erbschutzherr
Erklärung: Ausüber des Erbschutzes.

Wort danach: Erbschutzuntertänigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten