Wort davor: Erbschneide
Erbschöffe
Erklärung:
mit dem Schöffenamt erblich Beliehener.
- Belegtext:
ist in etlichen landen ... recht, daz man erbeschepphen had ilfe adder sibene
Datierung: nach 1358
Fundstelle: Rb.n.Dist. III 1 Dist. 2
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
das dise zwen schopfen hiefur nit mer jar sondern ... erbschopfen sein solten
Datierung: 1532
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 144
Faksimile
- Belegtext:
seind zu stets pleibenden erbschopfen gemacht und bestettigt worden
Datierung: 1575
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 79
Faksimile
Wort danach: Erbschöffentum
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten